Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen ...
Kursinfo
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.
Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.
Dieses Seminar ist ein Angebot der PC-COLLEGE - Gruppe.
Inhalt:
Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Drittlandstransfer mittels geeigneter Garantien u.a. Angemessenheitsbeschlüsse
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
Betrachtung relevanter Gesetze, Verordnungen und Richtlininen
- ePrivacy-RL, ePrivacy-VO
- TTDSG
- TKG
- TMG
- UWG
- KUG
- HGB
- AktG / GmbHG
Ärztliche- und Berufsschweigepflichten
- Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB
Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Zweckbindung und Datenverarbeitung für eigene oder fremde Zwecke
Datenverarbeitung im Auftrag - Rechte, Pflichten, Konsequenzen und Haftung
Rechtliche Stellung, Aufgaben und Pflichten der behördlichen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Rechte der Betroffenen
Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgenabschätzung
Optisch-elektronische Überwachung (Video)
Informations- und Meldepflichten
Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis)
Verpflichtung auf das Datengeheimnis
NDA's und sonstige Verpflichtungen
Private / betriebliche Internet- und E-Mail-Nutzung
Technisch-organisatorische Maßnahmen nach BDSG
- IT-Grundschutz des BSI
- ISO/IEC 27001
- Anforderung an IT-/Datensicherheit
Externer Datenschutz und Datenschutzaudit
Haftung der Geschäftsführung
Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Tools und Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte
Zielgruppe
Personen, die als Datenschutzbeauftragte/r fungieren werden.
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen.
Abschluss/Bescheinigung
Teilnahmezertifikat
Informationsanfrage
Unverbindliche und kostenfreie Informationsanfrage zum Kursthema: "Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs"