Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen ...

Kursinfo

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings. Dieses Seminar ist ein Angebot der PC-COLLEGE - Gruppe.

Inhalt:
Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Drittlandstransfer mittels geeigneter Garantien u.a. Angemessenheitsbeschlüsse Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung Betrachtung relevanter Gesetze, Verordnungen und Richtlininen - ePrivacy-RL, ePrivacy-VO - TTDSG - TKG - TMG - UWG - KUG - HGB - AktG / GmbHG Ärztliche- und Berufsschweigepflichten - Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Zweckbindung und Datenverarbeitung für eigene oder fremde Zwecke Datenverarbeitung im Auftrag - Rechte, Pflichten, Konsequenzen und Haftung Rechtliche Stellung, Aufgaben und Pflichten der behördlichen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten Rechte der Betroffenen Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgenabschätzung Optisch-elektronische Überwachung (Video) Informations- und Meldepflichten Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis) Verpflichtung auf das Datengeheimnis NDA's und sonstige Verpflichtungen Private / betriebliche Internet- und E-Mail-Nutzung Technisch-organisatorische Maßnahmen nach BDSG - IT-Grundschutz des BSI - ISO/IEC 27001 - Anforderung an IT-/Datensicherheit Externer Datenschutz und Datenschutzaudit Haftung der Geschäftsführung Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Tools und Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte

Zielgruppe

Personen, die als Datenschutzbeauftragte/r fungieren werden.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Abschluss/Bescheinigung

Teilnahmezertifikat

Informationsanfrage

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Zusatzmaterial
Datenschutz und Einwilligung*
Bitte addieren Sie 5 und 7.